Der Landkreis hat in unseren Geschäftsräumen unsere Hygienemaßnahmen bzgl Corona kontrolliert.
Weiterhin wurde kontrolliert, ob wir die behördlichen Auflagen zur Dokumentation von eventuellen Infektionsketten erfüllen.
Darüber hinaus wurden die Hygienevorschriften im Umgang mit unserer Ware geprüft.
Die Prüfung wurde ohne Beanstandungen durchgeführt!
Daher gilt auch in diesem Fall: Sie sind bei uns gut aufgehoben.